Gefährdungsbeurteilung von Verdunstungskühlanlagen

Hier finden Sie interessante Informationen rund um das Thema Gefährdungsbeurteilung von Verdunstungskühlanlagen...

Warum wurde die 42. BImSchV zum Thema Rückkühlwerke und Legionellen erstellt?

Bei allen Technologien, bei denen Wasser in einen Luftstrom geleitet wird, entstehen Aerosole*, beispielsweise bei Rückkühlwerke, Verdunstungsanlagen oder Nassabscheidern. Der Einsatz von Tropfenabscheider vermeidet die Aerosol-Dispersion in die Umgebung aber stoppt sie nicht. Über diese Aerosole (Kühlturmschwaden) können Mikroorganismen in die Umgebung gelangen.

Aufgrund „idealer“ Vermehrungsbedingungen (Feuchtigkeit, Nährstoffe und Temperatur) stellen die Wasserkreise und die Oberflächen von Rückkühlanlagen günstigen Biotope für Mikroorganismen dar. Besonders kritisch sind hier die Legionellen. Diese sind lungengängig und können pathogen wirken.

In Deutschland wird mit 15.000 bis 30.000 ambulant erworbenen Legionellen-Pneumonien pro Jahr gerechnet, die zum Teil durch Verdunstungskühlanlagen entstanden sein können.

Beispiele sind die Legionellen Ausbrüche in Ulm in 2010 (6 Tote, 53 Erkrankte) und in Warstein in 2013 (5 Tote, 65 Erkrankte). Die mikrobiologische Beschaffenheit des Wassers von Rückkühlanlagen ist daher entscheidend für den sicheren Betrieb derartiger Anlagen.

*Aerosol: Gemisch (Dispersion) aus festen oder flüssigen Schwebteilchen und einem Gas. (nach VDI 2047 Blatt 2 §3)

Welche Anlagen müssen kontrolliert werden?

„Diese Verordnung [42. BImSchV] gilt für die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb folgender Anlagen, in denen Wasser verrieselt oder versprüht wird oder anderweitig in Kontakt mit der Atmosphäre kommen kann:

  • Verdunstungskühlanlagen
  • Kühltürme
  • Nassabscheider“

(nach 42. BImSchV §1)

Diese Richtlinie gilt auch für Hybridkühltürme über 200 MW, wenn nicht nachgewiesen wird, dass der Emissionsverhalten dem einer Anlage nach VDI 2047 Blatt 3 entspricht. Sie gilt auch fernen für saugende Ventilatorkühlsysteme über 200 MW Kühlleitung.“(nach VDI 2047 Blatt 2 §1)

 

Welche Pflichten kommen auf den Betreiber nach dem 42. BImSchV zu?

  • Anforderungen an die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betreib (nach 42. BImSchV §3)

„Anlagen (…) sind so zu errichten und zu betreiben, dass Verunreinigungen des Nutzwassers durch Mikroorganismen, insbesondere Legionellen, nach dem Stand der Technik vermieden werden.

Der Betreiber hat sicherzustellen, dass während des Betriebs (…) eine Freisetzung mikroorganismenhaltiger Aerosole in die Umgebung weitgehend vermieden wird.“

  • Betriebstagebuch (nach 42. BImSchV §12 - nach VDI 2047 – 2 §9.2)

„Der Betreiber einer Anlage hat zur Überprüfung (…) ein Betriebstagebuch zu führen.“

„Die Dokumentation z.B. in Form eines Betriebshandbuchs, beinhaltet mindestens folgende Angaben:

  • Anlageschema
  • technische Daten
  • Eingesetzte Werkstoffe
  • Behandlungsprogramme
  • Betriebsweise
  • Reinigungs- und Instandhaltungsintervalle
  • Wasserbeschaffenheit
  • Bewertung des Aufstellorts im Hinblick auf mögliche Exposition"
  • Gefährdungsbeurteilung (nach 42. BImSchV §3)

„Der Betreiber hat sicherzustellen, dass vor der Inbetriebnahme oder der Wiederinbetriebnahme für die Anlage eine Gefährdungsbeurteilung unter Beteiligung einer hygienisch fachkundigen Person** erstellt wird; diese umfasst die Schritte Risikoanalyse (…) und der Risikobeurteilung.

Der Betreiber hat (…) die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung im Betriebstagebuch zu dokumentieren.“

**„Person, die an der Schulung entsprechend der Richtlinie VDI 2047 Blatt 2, Ausgabe Januar 2015, oder der Richtlinie VDI 6022 Blatt 4, Ausgabe August 2012, oder vergleichbarer Art und vergleichbaren Umfangs teilgenommen hat.“

  • Ermittlung des Referenzwertes einer Verdunstungskühlanalgen oder eines Nassabscheidern (nach 42. BImSchV §4)

„Nach der Inbetriebnahme oder der Wiederinbetriebnahme (…) ist der Referenzwert des Nutzwassers aus mindestens 6 aufeinanderfolgenden Laboruntersuchungen auf dem Parameter allgemein Koloniezahl zu bestimmen.

Regelmäßige mikrobiologischen Laboruntersuchungen finden Sie hier.

Wann müssen die regelmäßigen mikrobiologischen Untersuchungen nach dem 42. BImSchV durchgeführt werden?

  • Beprobungsintervalle für Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheidern (nach 42. BImSchV §4)

Der Betreiber hat

  1. zur Sicherstellung der hygienischen Beschaffenheit (…) zweiwöchentlich betriebsinterne Überprüfungen chemischer, physikalischer oder mikrobiologischer Kenngrößen des Nutzwassers durchzuführen.
  2. Zur Überprüfung (…) mindestens alle drei Monate Laboruntersuchungen des Nutzwassers auf den Parameter allgemein Koloniezahl durchzuführen zu lassen.

Der Betreiber hat regelmäßig mindestens alle drei Monate Laboruntersuchungen des Nutzwassers auf den Parameter Legionellen durchzuführen zu lassen.“

  • Prüfwerte und Maßnahmenwerte für die Konzentration von Legionellen im Nutzwasser (nach Anlage 1 der 42. BImSchV)

Art der Anlage

Prüfwert 1

Prüfwerte 2

Maßnahmenwert

Legionellenkonzentration [KBE Legionella spp. /100 ml]

Verdunstungskühlanlagen

100

1.000

10.000

Nassabscheider

100

1.000

10.000

 

Ist Aufgrund einer Laboruntersuchung (…) ein Anstieg der Konzentration der allgemeinen Koloniezahl um den Faktor 100 oder mehr gegenüber dem Referenzwert festzustellen, hat der Betreiber unverzüglich:

  1. Untersuchungen zur Aufklärung der Ursachen durchzuführen und
  2. die erforderlichen Maßnahmen für einen ordnungsgemäßen Betrieb, insbesondere Sofortmaßnahmen zu Verminderung der mikrobiellen Belastung, zu ergreifen.(nach 42. BImSchV §5)

Bei Anlagen, in denen Biozide eingesetzt werden, sollte die Probenahme zeitlich vor einer Biozidzugabe erfolgen. Bei regelmäßiger Biozidzugabe sollte das Zeitfenster zwischen Dosierung und Probenahme so groß wie möglich gehalten werden. Es ist insbesondere zu vermeiden, eine Probe kurz nach einer erfolgten Bioziddosierung zu entnehmen.

(...) Das Prüflaboratorium muss daher vor der Probenahme durch den Betreiber informiert werden, welche Biozidwirkstoffe in welcher Konzentration eingesetzt werden.

(Empfehlung des Umweltbundesamtes zur Probenahme und zum Nachweis von Legionellen in Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern - Stand: 06.03.2020)

Welche Maßnahmen müssen bei einer Überschreitung der Legionellen Prüfwerte durchgeführt werden?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Welche Maßnahmen müssen bei einer Überschreitung der Koloniezahl Referenzwerte durchgeführt werden?