Hier finden Sie interessante Informationen rund um das Thema Gefährdungsbeurteilung von Verdunstungskühlanlagen...
Bei allen Technologien, bei denen Wasser in einen Luftstrom geleitet wird, entstehen Aerosole*, beispielsweise bei Rückkühlwerke, Verdunstungsanlagen oder Nassabscheidern. Der Einsatz von Tropfenabscheider vermeidet die Aerosol-Dispersion in die Umgebung aber stoppt sie nicht. Über diese Aerosole (Kühlturmschwaden) können Mikroorganismen in die Umgebung gelangen.
Aufgrund „idealer“ Vermehrungsbedingungen (Feuchtigkeit, Nährstoffe und Temperatur) stellen die Wasserkreise und die Oberflächen von Rückkühlanlagen günstigen Biotope für Mikroorganismen dar. Besonders kritisch sind hier die Legionellen. Diese sind lungengängig und können pathogen wirken.
In Deutschland wird mit 15.000 bis 30.000 ambulant erworbenen Legionellen-Pneumonien pro Jahr gerechnet, die zum Teil durch Verdunstungskühlanlagen entstanden sein können.
Beispiele sind die Legionellen Ausbrüche in Ulm in 2010 (6 Tote, 53 Erkrankte) und in Warstein in 2013 (5 Tote, 65 Erkrankte). Die mikrobiologische Beschaffenheit des Wassers von Rückkühlanlagen ist daher entscheidend für den sicheren Betrieb derartiger Anlagen.
*Aerosol: Gemisch (Dispersion) aus festen oder flüssigen Schwebteilchen und einem Gas. (nach VDI 2047 Blatt 2 §3)
„Diese Verordnung [42. BImSchV] gilt für die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb folgender Anlagen, in denen Wasser verrieselt oder versprüht wird oder anderweitig in Kontakt mit der Atmosphäre kommen kann:
(nach 42. BImSchV §1)
Diese Richtlinie gilt auch für Hybridkühltürme über 200 MW, wenn nicht nachgewiesen wird, dass der Emissionsverhalten dem einer Anlage nach VDI 2047 Blatt 3 entspricht. Sie gilt auch fernen für saugende Ventilatorkühlsysteme über 200 MW Kühlleitung.“(nach VDI 2047 Blatt 2 §1)
„Anlagen (…) sind so zu errichten und zu betreiben, dass Verunreinigungen des Nutzwassers durch Mikroorganismen, insbesondere Legionellen, nach dem Stand der Technik vermieden werden.
Der Betreiber hat sicherzustellen, dass während des Betriebs (…) eine Freisetzung mikroorganismenhaltiger Aerosole in die Umgebung weitgehend vermieden wird.“
„Der Betreiber einer Anlage hat zur Überprüfung (…) ein Betriebstagebuch zu führen.“
„Die Dokumentation z.B. in Form eines Betriebshandbuchs, beinhaltet mindestens folgende Angaben:
„Der Betreiber hat sicherzustellen, dass vor der Inbetriebnahme oder der Wiederinbetriebnahme für die Anlage eine Gefährdungsbeurteilung unter Beteiligung einer hygienisch fachkundigen Person** erstellt wird; diese umfasst die Schritte Risikoanalyse (…) und der Risikobeurteilung.
Der Betreiber hat (…) die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung im Betriebstagebuch zu dokumentieren.“
**„Person, die an der Schulung entsprechend der Richtlinie VDI 2047 Blatt 2, Ausgabe Januar 2015, oder der Richtlinie VDI 6022 Blatt 4, Ausgabe August 2012, oder vergleichbarer Art und vergleichbaren Umfangs teilgenommen hat.“
„Nach der Inbetriebnahme oder der Wiederinbetriebnahme (…) ist der Referenzwert des Nutzwassers aus mindestens 6 aufeinanderfolgenden Laboruntersuchungen auf dem Parameter allgemein Koloniezahl zu bestimmen.
Regelmäßige mikrobiologischen Laboruntersuchungen finden Sie hier.
Der Betreiber hat
Der Betreiber hat regelmäßig mindestens alle drei Monate Laboruntersuchungen des Nutzwassers auf den Parameter Legionellen durchzuführen zu lassen.“
Art der Anlage | Prüfwert 1 | Prüfwerte 2 | Maßnahmenwert |
Legionellenkonzentration [KBE Legionella spp. /100 ml] | |||
Verdunstungskühlanlagen | 100 | 1.000 | 10.000 |
Nassabscheider | 100 | 1.000 | 10.000 |
Ist Aufgrund einer Laboruntersuchung (…) ein Anstieg der Konzentration der allgemeinen Koloniezahl um den Faktor 100 oder mehr gegenüber dem Referenzwert festzustellen, hat der Betreiber unverzüglich:
Bei Anlagen, in denen Biozide eingesetzt werden, sollte die Probenahme zeitlich vor einer Biozidzugabe erfolgen. Bei regelmäßiger Biozidzugabe sollte das Zeitfenster zwischen Dosierung und Probenahme so groß wie möglich gehalten werden. Es ist insbesondere zu vermeiden, eine Probe kurz nach einer erfolgten Bioziddosierung zu entnehmen.
(...) Das Prüflaboratorium muss daher vor der Probenahme durch den Betreiber informiert werden, welche Biozidwirkstoffe in welcher Konzentration eingesetzt werden.