Die Grundleistungen umfassen schwerpunktmäßig 8 Leistungsphasen, wie folgt:
der vorliegenden Planunterlagen sowie der Trinkwasserprüfberichte
der Trinkwasseranlage durch einen Sachverständigen
der bereits erfolgten Sanierungsarbeiten in der Trinkwasseranlage
PCC-Sachverständige führen umfassend dokumentierte Begehungen von Trink-wasseranlagen durch. Hierdurch erhalten Betreiber und Eigentümer einen neutralen und sachkundigen Blick auf den Zustand ihrer technischen Anlagen
PCC führt weder Probenahmen noch Sanierungsarbeiten in Trinkwasser-anlagen durch und ist hinsichtlich der Beurteilung von technischen Anlagen frei von wirtschaftlichen oder persönlichen Interessen.
Grundlagen jeder Beurteilung sind das Know-How und die Erfahrung der PCC-Sachverständigen. Ziel der Arbeit ist eine Expertise, die unsere Kunden effektiv bei der Wiederherstellung der Trinkwasserhygiene in ihren Objekten unterstützt.