Sanierungsplanungen für Trinkwassersysteme und Löschwasseranlagen gem. § 55 HOAI

Die Grundleistungen umfassen schwerpunktmäßig 8 Leistungsphasen, wie folgt: 

Leistungsphase 1 Grundlagenermittlung:

  • Klärung der Aufgabenstellung
  • Ermittlung der Planungsbedingungen 

Leistungsphase 2 Vorplanung:

  • Analysieren der Grundlagen
  • Angaben zum Raumbedarf
  • Nutzungsanforderungen
  • Verhandlung mit Behörden
  • Kostenschätzung / Terminplanung
  • Dokumentation der Ergebnisse 

Leistungsphase 3 Entwurfs- und Genehmigungsplanung:

  • Festlegung aller Systeme und Anlagenteile, inkl. Berechnungen
  • Abschätzung von jährlichen Bedarfswerten und Betriebskosten
  • Abstimmung des Platzbedarfes 
  • Zusammenstellung für öffentlich und rechtliche Genehmigungen, Zustimmung oder Befreiungen
  • Mitwirkung bei Verhandlungen mit Behörden

Leistungsphase 4 Ausführungsplanung:

  • Erarbeitung der Ausführungsplanung auf der Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphase 3 
  • Fortschreibung der Bemessungen und Berechnungen für die Auslegung der technischen Anlagen und Anlagenteile
  • Prüfung und Anerkennung der Montage und Werkstattpläne von den ausführenden Unternehmen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung

Leistungsphase 5 Vorbereitung der Vergabe:

  • Mengenermittlung als Grundlage für die Erstellung von Leistungsverzeichnissen
  • Aufstellung der Vergabeunterlagen unter Einbeziehung der LVs. 

Leistungsphase 6 Mitwirkung bei der Vergabe:

  • Einholung von Angeboten
  • Prüfen und Bewertung von Angeboten
  • Führen von Bietergesprächen
  • Erstellung von Vergabevorschlägen 

Leistungsphase 7 Objekt / Bauüberwachung:

  • Überwachung der Montagearbeiten entsprechend den Montage- und Werkstattplänen, sowie den Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik
  • Fortschreiben und Überwachung des Terminplanes
  • Dokumentation des Bauablaufes
  • Gemeinsames Aufmaß mit den auszuführenden Unternehmen
  • Rechnungsprüfung
  • Fachtechnische Abnahme der beauftragten Leistungen 

Leistungsphase 8 Objektbetreuung:

  • Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen festgelegten Mängel
  • Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen

Sanierungsplanungen für Trinkwassersysteme und Löschwasseranlagen gem. § 55 HOAI

Sichtung

der vorliegenden Planunterlagen sowie der Trinkwasserprüfberichte

Umfassende Begehung

der Trinkwasseranlage durch einen Sachverständigen

Dokumentation

der bereits erfolgten Sanierungsarbeiten in der Trinkwasseranlage

PCC Consulting & Engineering

Objektiv

PCC-Sachverständige führen umfassend dokumentierte Begehungen von Trink-wasseranlagen durch. Hierdurch erhalten Betreiber und Eigentümer einen neutralen und sachkundigen Blick auf den Zustand ihrer technischen Anlagen

Unabhängig

PCC führt weder Probenahmen noch Sanierungsarbeiten in Trinkwasser-anlagen durch und ist hinsichtlich der Beurteilung von technischen Anlagen frei von wirtschaftlichen oder persönlichen Interessen.

Sachorientiert/Sachkundig

Grundlagen jeder Beurteilung sind das Know-How und die Erfahrung der PCC-Sachverständigen. Ziel der Arbeit ist eine Expertise, die unsere Kunden effektiv bei der Wiederherstellung der Trinkwasserhygiene in ihren Objekten unterstützt.

Kontaktieren Sie uns

Haben Sie Fragen

Oder möchten Sie mehr von uns erfahren

Kontaktieren Sie uns