Mit der Novellierung der Trinkwasserverordnung werden die Pflichten des Unternehmers oder sonstigen Inhaber einer Trinkwasserinstallation bei Überschreitung des technischen Maßnahmewertes für Legionellen festgelegt. Demnach ist die Erstellung einer Gefährdungsanalyse obligatorisch, sobald der technische Maßnahmenwert überschritten wird (§ 16 Absatz 7 Nummer 2 TrinkwV 2001).
Das Ziel dieser Expertise besteht darin, geeignete Maßnahmenempfehlungen zur Bekämpfung der Legionella species zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben der Trinkwasserverordnung aufzuzeigen sowie die zentralen bau- und betriebstechnischen Maßnahmen und hygienischen beziehungsweise mikrobiologischen Bewertungsparameter mit einzubeziehen.
Die Ortsbegehung erfolgt durch qualifiziertes, hygienisch-technisches Personal, zertifiziert gemäß VDI/DVGW 6023 Kat. A. Dabei sollen Mängel der Trinkwasseranlage sowie Abweichungen der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) erkannt werden. Nach Identifikation der möglichen Ursachen werden in verschiedenen Bereichen die geeigneten Maßnahmen empfohlen, jeweils mit unterschiedlicher zeitlicher Priorisierung im Hinblick auf das Gesundheitsrisiko für die betroffenen Verbraucher.
„Wird dem Unternehmer oder sonstigen Inhaber einer Wasserversorgungsanlage (...) bekannt, dass der (...) technische Maßnahmenwert überschritten wird, hat er unverzüglich (...) eine Gefährdungsanalyse zu erstellen oder erstellen zu lassen.“ (§16, Absatz 7 TrinkwV)
„Die Durchführung der Gefährdungsanalyse muss unabhängig von anderen Interessen erfolgen. (...) Befangenheit ist dann zu vermuten, wenn Personen an der Planung, dem Bau oder Betrieb der Trinkwasser-Installation selbst beteiligt waren oder sind.“ (Empfehlungen des Umweltbundesamtes)
Einen Auszug aus einer Muster-Gefährdungsanalyse finden Sie hier
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der vorliegenden Planunterlagen sowie der Trinkwasserprüfberichte
der Trinkwasseranlage durch einen Sachverständigen
des Anlagenzustandes inklusive Fotodokumentation der Anlage
zur Beseitigung der technischen Mängel der Anlage
durch PCC Consulting & Engineering
PCC-Sachverständige führen umfassend dokumentierte Begehungen von technischen Anlagen durch. Hierdurch erhalten Betreiber und Eigentümer einen neutralen und sachkundigen Blick auf den Zustand ihrer Anlagen.
PCC führt weder Probenahmen noch Sanierungsarbeiten in technischen Anlagen durch und ist hinsichtlich der Beurteilung dieser Anlagen frei von wirtschaftlichen oder persönlichen Interessen.
Grundlagen jeder Beurteilung sind das Know-How und die Erfahrung der PCC-Sachverständigen. Ziel der Arbeit ist eine Expertise, die unsere Kunden effektiv bei der Wiederherstellung der Wasserhygiene in ihren Objekten unterstützt.