Eine technische Gebäudeerfassung ist eine Präventivmaßnahme. Sie überprüft, ob die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden und zeigt hygienische Risikobereiche auf, die ein potentielles Wachstum von Mikroorganismen begünstigen können. Sie kann auch als Erstbegehung der Trinkwasseranlage genutzt werden, um im Anschluss eine Probeentnahme nach Trinkwasserverordnung durchführen zu können.
der Trinkwasseranlage durch einen Sachverständigen
der Trinkwasseranlage
z.B. Spülplan zur Verhinderung von Stagnation, etc.
PCC-Sachverständige führen umfassend dokumentierte Begehungen von Trink-wasseranlagen durch. Hierdurch erhalten Betreiber und Eigentümer einen neutralen und sachkundigen Blick auf den Zustand ihrer technischen Anlagen
PCC führt weder Probenahmen noch Sanierungsarbeiten in Trinkwasser-anlagen durch und ist hinsichtlich der Beurteilung von technischen Anlagen frei von wirtschaftlichen oder persönlichen Interessen.
Grundlagen jeder Beurteilung sind das Know-How und die Erfahrung der PCC-Sachverständigen. Ziel der Arbeit ist eine Expertise, die unsere Kunden effektiv bei der Wiederherstellung der Trinkwasserhygiene in ihren Objekten unterstützt.