Sanierungsplanungen für Trinkwassersysteme und Löschwasseranlagen gem. § 55 HOAI

Die Grundleistungen umfassen schwerpunktmäßig 8 Leistungsphasen, wie folgt: 

Leistungsphase 1 Grundlagenermittlung:

  • Klärung der Aufgabenstellung
  • Ermittlung der Planungsbedingungen 

Leistungsphase 2 Vorplanung:

  • Analysieren der Grundlagen
  • Angaben zum Raumbedarf
  • Nutzungsanforderungen
  • Verhandlung mit Behörden
  • Kostenschätzung / Terminplanung
  • Dokumentation der Ergebnisse 

Leistungsphase 3 Entwurfs- und Genehmigungsplanung:

  • Festlegung aller Systeme und Anlagenteile, inkl. Berechnungen
  • Abschätzung von jährlichen Bedarfswerten und Betriebskosten
  • Abstimmung des Platzbedarfes 
  • Zusammenstellung für öffentlich und rechtliche Genehmigungen, Zustimmung oder Befreiungen
  • Mitwirkung bei Verhandlungen mit Behörden

Leistungsphase 4 Ausführungsplanung:

  • Erarbeitung der Ausführungsplanung auf der Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphase 3 
  • Fortschreibung der Bemessungen und Berechnungen für die Auslegung der technischen Anlagen und Anlagenteile
  • Prüfung und Anerkennung der Montage und Werkstattpläne von den ausführenden Unternehmen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung

Leistungsphase 5 Vorbereitung der Vergabe:

  • Mengenermittlung als Grundlage für die Erstellung von Leistungsverzeichnissen
  • Aufstellung der Vergabeunterlagen unter Einbeziehung der LVs. 

Leistungsphase 6 Mitwirkung bei der Vergabe:

  • Einholung von Angeboten
  • Prüfen und Bewertung von Angeboten
  • Führen von Bietergesprächen
  • Erstellung von Vergabevorschlägen 

Leistungsphase 7 Objekt / Bauüberwachung:

  • Überwachung der Montagearbeiten entsprechend den Montage- und Werkstattplänen, sowie den Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik
  • Fortschreiben und Überwachung des Terminplanes
  • Dokumentation des Bauablaufes
  • Gemeinsames Aufmaß mit den auszuführenden Unternehmen
  • Rechnungsprüfung
  • Fachtechnische Abnahme der beauftragten Leistungen 

Leistungsphase 8 Objektbetreuung:

  • Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen festgelegten Mängel
  • Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen

Sanierungsplanungen für Trinkwassersysteme und Löschwasseranlagen gem. § 55 HOAI

Sichtung

der vorliegenden Planunterlagen sowie der Trinkwasserprüfberichte

Umfassende Begehung

der Trinkwasseranlage durch einen Sachverständigen

Dokumentation

der bereits erfolgten Sanierungsarbeiten in der Trinkwasseranlage

PCC Umwelttechnik

Objektiv

PCC-Sachverständige führen umfassend dokumentierte Begehungen von Trink-wasseranlagen durch. Hierdurch erhalten Betreiber und Eigentümer einen neutralen und sachkundigen Blick auf den Zustand ihrer technischen Anlagen

Unabhängig

PCC führt weder Probenahmen noch Sanierungsarbeiten in Trinkwasser-anlagen durch und ist hinsichtlich der Beurteilung von technischen Anlagen frei von wirtschaftlichen oder persönlichen Interessen.

Sachorientiert/Sachkundig

Grundlagen jeder Beurteilung sind das Know-How und die Erfahrung der PCC-Sachverständigen. Ziel der Arbeit ist eine Expertise, die unsere Kunden effektiv bei der Wiederherstellung der Trinkwasserhygiene in ihren Objekten unterstützt.

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